CFC-Hinweis
CFC-Definition:
• eine Organisation, die nicht als steuerlich in der Russischen Föderation ansässig anerkannt ist und deren kontrollierende Person eine Organisation und (oder) eine Person ist, die als steuerlich in der Russischen Föderation ansässig anerkannt ist;
• eine ausländische Struktur ohne Bildung einer juristischen Person (ISBOYUL), deren kontrollierende Person eine Organisation und (oder) eine als Steuerinländer der Russischen Föderation anerkannte Person ist.
Bestimmung der kontrollierenden Person eines CFC – einer ausländischen Organisation:
Personen oder juristische Personen, die als Steuerinländer der Russischen Föderation anerkannt sind, und:
• einen Anteil an einer ausländischen Organisation fester Größe haben oder
• Kontrolle über eine ausländische Organisation ausüben.
Kontrollierende Person eines CFC nach Teilnahmekriterium:
• Der Anteil der direkten oder indirekten Beteiligung an der Organisation beträgt mehr als 25%.
• Der Anteil der direkten oder indirekten Beteiligung an einer Organisation beträgt mehr als 10%, wenn der Anteil aller Personen, die als Steuerinländer der Russischen Föderation an dieser Organisation anerkannt sind, mehr als 50% beträgt.
Eine CFC-Mitteilung wird eingereicht:
Steuerzahler – Organisationen – spätestens am 20. März des Jahres nach dem Steuerzeitraum, in dem Einkünfte in Form von CFC -Gewinnen als beherrschende Person erfasst werden;
Steuerzahler – Personen – spätestens am 30. April des Jahres nach dem Steuerzeitraum, in dem Einkünfte in Form von CFC -Gewinnen als kontrollierende Person erfasst werden.
Wie können CFC -Mitteilungen an die Steuerbehörde übermittelt werden:
• von Steuerzahlern in den festgelegten Formen (Formaten) in elektronischer Form;
• Steuerzahler – Einzelpersonen haben das Recht, die angegebenen Mitteilungen auf Papier einzureichen.
Bei unvollständigen Informationen, Ungenauigkeiten oder Fehlern beim Ausfüllen der eingereichten CFC – Meldung hat der Steuerpflichtige das Recht, eine aktualisierte Meldung einzureichen.
Welche anderen Dokumente müssen der Benachrichtigung beigefügt werden:
• Jahresabschlüsse des CFC für das Geschäftsjahr, die nach seinem persönlichen Recht erstellt wurden. Wenn es keine Möglichkeit gibt, solche Berichte einzureichen, hat die Person das Recht, andere Dokumente einzureichen, die den Gewinn des CFC bestätigen.
• einen Bericht eines Abschlussprüfers über den Jahresabschluss eines CFC, wenn die Prüfung eines solchen Unternehmens obligatorisch oder freiwillig ist.
Wenn innerhalb des angegebenen Zeitraums keine CFC-Mitteilung und keine Dokumente eingereicht werden, in denen die Höhe des Gewinns (Verlusts) eines CFC bestätigt wird, wird eine Geldstrafe von 500.000 RUB verhängt.