Objektives Fachgutachten

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Nach der Prüfung der Rechnungslegung bietet der Prüfer der Organisation eine Schlussfolgerung, die alle Ergebnisse der Prüfung widerspiegelt. Mit anderen Worten, das objektive Gutachten von Fachleuten ist ein Prüfungsgutachten.

Das Prüfungsgutachten ist ein offizielles Dokument, das die Meinung der Person enthält, die die Prüfung durchgeführt hat, über die Zuverlässigkeit der Rechnungslegungsinformationen der geprüften Organisation.

Nach Abschluss der Prüfung kann nur ein qualifizierter Fachmann mit entsprechenden Kenntnissen auf dem Gebiet der Rechnungslegung ein Prüfungsgutachten erstellen. Andernfalls kann das Prüfungsgutachten falsche Angaben enthalten, die später dazu führen können, dass ein solches Prüfungsgutachten durch eine Entscheidung der Justizbehörde als falsch eingestuft wird.

Um nachteilige Folgen seitens der Aufsichtsbehörden zu vermeiden, wenden sich Unternehmen, die eine Prüfung durchführen müssen, an spezielle Organisationen, die sich professionell mit der Durchführung von Prüfungen befassen.

Die Spezialisten von VALEN verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Buchhaltung und können den gesamten Komplex von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Rechnungslegung und dem Geben eines objektiven fachlichen Gutachtens erbringen.