Berichtigung von Fehlern, Aufstellung und Abgabe der korrigierten Rechnungslegung

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Häufig gibt es Situationen, in denen eine Organisation Fehler in zuvor eingereichten Jahresabschlüssen korrigieren muss. Die Nichtbehebung von Fehlern in der Berichterstattung kann nachteilige Folgen in Form von Bußgeldern durch die Aufsichtsbehörden haben. Neben der an die Organisation verhängten Geldstrafe kann auch der Funktionär selbst haftbar gemacht werden, der einen Fehler begangen hat.

Um solche Folgen zu vermeiden, ist es notwendig, Änderungen im Abschluss vorzunehmen und dabei alle notwendigen Fehler zu korrigieren, auch wenn sie unbedeutend erscheinen. Wird eine Unrichtigkeit festgestellt, korrigiert der Buchhalter den festgestellten Fehler in der Berichterstattung und legt den zuständigen Exekutivbehörden einen neuen korrigierten Bericht vor.

VALEN-Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich Rechnungswesen, prüfen die erstellten Jahresabschlüsse und erbringen bei Bedarf umfassende Dienstleistungen rund um die Fehlerkorrektur und die Vorlage angepasster Abrechnungen.