Ab dem 1. Juli 2021 können Steuerüberwachungsteilnehmer Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer erstatten

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Teilnehmer der Steuerüberwachung erhalten das Recht, bei den Steuerbehörden einen Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuer zu stellen. Gleichzeitig ist dies innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Einreichung der Steuererklärung möglich.

Es ist anzumerken, dass der Steuerdienst die Rechtmäßigkeit der Rückerstattung einer bestimmten Steuerart im Rahmen der Steuerüberwachung prüft, ohne eine Schreibtischsteuerprüfung durchzuführen.

Wenn sich aufgrund der Prüfung herausstellt, dass die Bereitstellung der Rückerstattung nicht zumutbar ist, ist die Organisation verpflichtet, die Steuerrückerstattung mit aufgelaufenen Zinsen zurückzuerstatten.

Um den Steuerzahlern Bedingungen für die Ausübung ihres Anspruchs auf Entschädigung zu schaffen, hat sich insbesondere der Steuerdienst entwickelt:

  • Antragsformular für die Erstattung von Mehrwertsteuer oder Verbrauchsteuer;
  • Format für die Einreichung eines Antrags in elektronischer Form bei der Steuerbehörde.
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