Outsourcing der Personalerfassung

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Outsourcing der Personalerfassung stellt eine Reihe von Leistungen für die Führung der Personalunterlagen und das Personalmanagement dar, die von einem Drittanbieter durchgeführt werden, was erlaubt, die Belastung der Buchhaltung des Unternehmens deutlich zu reduzieren und eventuell sogar die Notwendigkeit eines festangestellten Personalmanagers wegfallen lässt.

Warum ist Outsourcing der Personalerfassung notwendig?

Die Anforderungen des russischen Arbeitsrechts an den Arbeitgeber zählen zu den strengsten im Vergleich zu anderen Ländern. Es gibt kein einheitliches Dokument, das alle Aspekte der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse regelt, was die Personalerfassung erschwert. Darüber hinaus wird das Arbeitsrecht der Russischen Föderation ständig geändert, und die Sanktionen für seine Verletzung wurden in den letzten Jahren deutlich verschärft.

Outsourcing der Personalerfassung ermöglicht es dem Unternehmen, Probleme im Zusammenhang mit der Personalerfassung und der Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung ohne Ablenkung von der Haupttätigkeit zu lösen.

Die Firma VALEN führt Outsourcing der Personalerfassung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Tätigkeit eines bestimmten Steuerpflichtigen in voller Übereinstimmung mit dem Arbeitsrecht durch. Unsere Spezialisten verfügen über die notwendige Erfahrung und umfangreiche Kenntnisse, die es ermöglichen, die Personalerfassung auf professionellem Niveau und mit einem hohen Maß an Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtzeitigkeit aller Arten von Berichten zur Personalerfassung auszulagern. 

Unsere Leistungen

Unsere Experten können das ganze mit der Personalerfassung verbundene Leistungsspektrum erbringen, unter anderem:

  • Compliance-Analyse der Personalunterlagen
  • Ausarbeitung von lokalen Vorschriften und Stellenbeschreibungen
  • Prüfung der Einhaltung des russischen Arbeitsgesetzbuches
  • Führung aller Personalunterlagen
  • Ausfertigung der Arbeitsverträge
  • Erstellung von Personal- und Urlaubsplänen
  • Betreuung bei Prüfungen der Aufsichtsbehörden