Der Steuerdienst hat Erläuterungen zur Anwendung des Mehrwertsteuerabzugs veröffentlicht
Der föderale Steuerdienst Russlands erklärte, wie der Mehrwertsteuerabzug von Zweigniederlassungen russischer Unternehmen angewendet wird, die im Ausland tätig sind. Gemäß den Normen der russischen Steuergesetzgebung, nämlich Artikel 171 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, können Mehrwertsteuerbeträge in folgenden Fällen abgezogen werden:
• beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen auf dem Territorium Russlands;
• bei der Einfuhr von Waren in das Hoheitsgebiet Russlands nach einem bestimmten Zollverfahren;
• beim Import von Waren, die ohne Zollabfertigung über die russische Grenze transportiert werden.
Gleichzeitig erklärt der Steuerdienst, dass ein russisches Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen für seine Niederlassung in einem ausländischen Land kauft, den entsprechenden Mehrwertsteuerabzug geltend machen kann. In diesem Fall muss ein Steuerzahler, ein russisches Unternehmen, eine Steuererklärung einreichen.