Der IRS beabsichtigt, ein neues Steuersystem für kleine Unternehmen einzuführen.

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Die Wirtschaft diskutiert aktiv die Initiative des Steuerdienstes, ein neues Steuersystem einzuführen, bei dem Unternehmen keine Versicherungsprämien zahlen müssen, sondern nur Steuern.
Versuchen wir, die Zukunft vorherzusagen und die Nachricht zu diskutieren, dass die Steuerbehörden planen, ein neues Steuersystem für kleine Unternehmen einzuführen. Für erfahrene Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte ist eine solche Initiative nicht neu. Ein ähnlicher Gesetzesentwurf wurde Ende 2019 vom Finanzministerium der Russischen Föderation bei der Staatsduma eingebracht, der eine Steuerbefreiung für Steuerpflichtige vorsah, die ein vereinfachtes Besteuerungssystem nutzen und eine Online-Kasse nutzen.

Der Tätigkeitsplan des Föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation für 2021 geht von der Entstehung von
Dezember 2021 das Subsystem „USN-online“, das das Recht einräumt, Einnahmen zeitnah zu erfassen und keine Meldungen an Kleinunternehmen zu übermitteln. Wird eine solche Initiative umgesetzt, kontrolliert das Finanzamt sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben.

Was ist heute bekannt:

  1. Steuern werden jetzt von Inspektoren berechnet, die Unternehmen müssen sie nur noch bezahlen.
  2. Die Sonderregelung ist für juristische Personen und Einzelunternehmer möglich.
  3. Nur ein Unternehmen, das ein vereinfachtes Besteuerungssystem verwendet, hat das Recht, die Sonderregelung in Anspruch zu nehmen.
  4. Es ist obligatorisch, eine Online-Kasse zu haben.
  5. Die Löhne werden per Banküberweisung gezahlt, wobei die Bank als Bevollmächtigter für die Berechnung der Einkommensteuer fungiert.
  6. Der Steuerzeitraum beträgt einen Monat, was bei gleichzeitiger Arbeit mit einer erheblichen Menge an Informationen sehr praktisch ist – systematische Auffüllung der Staatskasse.
  7. Die Steuerbuchhaltung für Kleinunternehmen liegt nun in der Verantwortung von Banken und Steuerbehörden.
  8. Die Steuerzahler werden online überwacht, alle Daten über die unternehmerische Tätigkeit werden von den Bankkonten der Unternehmer bezogen.

Der grundlegende Punkt ist die Gewissenhaftigkeit des Unternehmens, da die Initiative des Eidgenössischen Steuerdienstes darauf abzielt, Versicherungsprämien zu verweigern und damit die Löhne der Arbeitnehmer zu erhöhen.
Die Frage nach den Methoden und Quellen der Bildung von Arbeitnehmerrentenspareinlagen bleibt offen.

Solche Sondermodi sind im Ausland weit verbreitet und haben sich positiv bewährt.
Ich wünsche mir, dass Steuerbehörden und Wirtschaft unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen die gewinnbringendste Möglichkeit der Zusammenarbeit finden.

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