Den Teilnehmern der Vereinbarung über den Schutz und die Förderung von Investitionen wird der neue Steuerabzug zur Verfügung stehen

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Der Staatsduma wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, wonach vorgeschlagen wird, einen Steuerabzugsmechanismus für Teilnehmer an einem Abkommen zum Schutz und zur Förderung von Investitionen in Bezug auf die folgenden Steuern einzurichten:

•Gewinnsteuer;

• Steuer auf das Vermögen von Organisationen;

• Transportsteuer;

•Grundsteuer.

Laut Gesetzentwurf können die Beträge dieser Steuern aufgrund der Ergebnisse des Steuerzeitraums auf null reduziert werden. Für bestimmte Arten von Ausgaben, die einer Vertragspartei im Rahmen der Durchführung eines Investitionsvorhabens entstehen, können die zu zahlenden Steuern gesenkt werden.

Die Höhe des Steuerabzugs sollte daher die Höhe der entstandenen Kosten nicht übersteigen. Um den vorgeschriebenen Abzug zu erhalten, ist der Steuerpflichtige verpflichtet, für eine getrennte Buchführung der Einnahmen (Aufwendungen) zu sorgen.

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