Bis Ende des Jahres wird der Föderale Steuerdienst das Format der elektronischen Verträge genehmigen.

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Der Steuerdienst erarbeitet neue Regelungen für die Arbeit mit der elektronischen Dokumentenverwaltung. Es soll bis Ende 2021 fertiggestellt sein.
Für das elektronische Dokumentenmanagement wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen.
Das Gesetz sieht die Möglichkeit des elektronischen Dokumentenmanagements vor, aber technologisch ist dies recht problematisch. Ohne Papier können Sie nur bestimmte Arten von Verträgen abschließen: Ausschreibungen, ein Darlehen einer Mikrofinanzorganisation usw.
Experten sind sich einig, dass die Digitalisierung von Dokumenten durch das Fehlen von Vorschriften zum elektronischen Dokumentenmanagement erschwert wird, nämlich: Erstellung, Speicherung, Übertragung von Papieren.

Die Steuerbehörden gehen davon aus, dass sich die Situation nach der Verabschiedung der Vorschriften (analog zu elektronischen Rechnungen) dramatisch ändern wird, was die Kosten dieses Prozesses erheblich reduzieren wird. Dadurch wird der Workflow zwischen Steuerbehörden und Unternehmen vereinfacht. Der Eidgenössische Steuerdienst unternimmt alle Anstrengungen, um dieses Ziel bis Ende 2021 zu erreichen.

Was ändert sich bis Ende 2021?
Die Finanzverwaltung beabsichtigt, die Ausstellung eines elektronischen Umsatzdokuments in zwei Monaten zu klären.
Wenn man die Situation perspektivisch betrachtet, sind sie sehr beeindruckend:
• erhebliche Zeitersparnis bei der Vertragsverhandlung;
• Ausbau der Märkte für den Warenverkauf, neue Partner aus verschiedenen Regionen der Russischen Föderation;
• Gemeinkosten werden eingespart (Papier und Patronen für Drucker, Bezahlung für die Arbeit eines Kurierdienstes usw.);
• Sie müssen kein großes Büro mieten und keine sperrigen Aktenschränke installieren.
• Dokumente können nicht verloren gehen.

Die Wirtschaft beurteilt die Initiative der Finanzbehörden sehr zurückhaltend.
Das Konzept zur Entwicklung des elektronischen Dokumentenmanagements in der Wirtschaft, das am 25.12.2020 von der Regierungskommission genehmigt wurde
spiegelt bestimmte Faktoren wider, die die Wahl eines Unternehmens beeinflusst haben, das es nicht eilig hat, elektronisches Dokumentenmanagement zu verwenden. Während der Umfrage beschrieben Geschäftsleute ihre Motive:

• Es ist nicht ganz klar, welche Vorteile der Wechsel zur elektronischen Dokumentenverwaltung bietet;
• Wie wird die Interaktion zwischen verschiedenen Anbietern und EDS-Emittenten gestaltet;
• die elektronische Dokumentenverwaltung erfordert die Hilfe von qualifizierten Spezialisten, deren Arbeit teuer ist;
• es besteht kein Vertrauen, dass auch die Gegenparteien EDF nutzen werden;
• Es gibt kein zugelassenes Format für die Arbeit mit Dokumenten in elektronischer Form.
Diese Gründe erlauben es kleinen Unternehmen nicht, EDF bei ihrer Arbeit aktiv einzusetzen.
Die meisten Händler sind davon überzeugt, dass EDF ein unzuverlässiges System ist und arbeiten lieber wie bisher, verwenden ein Siegel und unterschreiben Dokumente mit ihren eigenen Händen.

Die Zukunft ist schon da
Viele Geschäftsbereiche nutzen EDF bereits aktiv. Das Gesetz erlaubt es Ihnen beispielsweise, einen Arbeitsvertrag mit einem Mitarbeiter, der Dienstleistungen aus der Ferne erbringt, elektronisch zu unterzeichnen. Dazu benötigt der zukünftige Mitarbeiter ein einfaches EDS.

Der Dienst „Gosuslugi“ bietet auch die Möglichkeit, Verträge mit Mobilfunkbetreibern in elektronischer Form abzuschließen, allerdings benötigt der Nutzer für diesen Vorgang ein erweitertes EDS.
Das genannte Projekt startete im Sommer 2021 und läuft bis 31. Juli 2022.

Auch Unternehmen können Verträge in elektronischer Form abschließen – abgekürzt heißt dieses System EDI (Electronic Document Management).
Dazu benötigen Sie nach den neuen Regeln ein gültiges EDS, das jetzt nur in den vom Finanzamt akkreditierten Zentren erhältlich ist.
Bei der Verwendung von EDS werden Informationen vollständig verschlüsselt und nur bestimmten Personen zugänglich gemacht. Die Verwendung eines EDS garantiert die Echtheit der Unterschrift. Die Dokumente werden verschlüsselt in der elektronischen Cloud gespeichert.
Beim Wechsel zu EDF haben Sie weiterhin das Recht, einen Teil des Dokumentenflusses in Papierform weiter zu nutzen – die Verwendung einer solchen Kombination ist gesetzlich nicht verboten.

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