Bekanntmachung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer im September 2020

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Wenn die Organisation geringe Einnahmen erzielt, kann sie die Zahlung der Mehrwertsteuer verweigern. Dazu muss sie dem Finanzamt eine entsprechende Mitteilung vorlegen.

Regeln für die Einreichung von Bekanntmachungen im September 2020

Die Abgabenordnung legt die Bedingungen fest, unter denen OSNO-Unternehmen berechtigt sind, eine Mitteilung über die Mehrwertsteuerbefreiung einzureichen:

  • Seit dem Registrierungsdatum sind 3 Monate vergangen. Um beispielsweise im September eine Mitteilung einreichen zu können, muss ein Unternehmen im Juni oder früher registriert sein. In diesem Fall erfolgt die Ermittlung der Einnahmen auf der Grundlage von Juni, Juli und August;
  • Das Einkommen ohne Mehrwertsteuer für die letzten 3 Monate darf nicht mehr als 2 Millionen Rubel betragen. In diesem Fall wird der Erlös nur für Transaktionen berücksichtigt, die der Mehrwertsteuer unterliegen.
  • In den letzten 3 Monaten hat das Unternehmen keine verbrauchsteuerpflichtigen Produkte verkauft.

Kündigungsfrist September 2020

Die Benachrichtigung wird vor dem 20. Tag des Monats gesendet, ab dem die Organisation das Recht auf Befreiung von der Mehrwertsteuer ausüben möchte. Im September fällt dieser Zeitraum jedoch auf einen Wochenendsonntag und wird daher auf den 21. September verschoben.

Nach Einreichung der Mitteilung kann das Recht auf Mehrwertsteuerbefreiung für 12 Monate ausgeübt werden. Dies gilt jedoch nur für die „interne“ Steuer. Nach Ablauf des Zeitraums muss das Unternehmen bestätigen, dass sein Einkommen in diesem Zeitraum alle drei Kalendermonate nicht mehr als 2 Millionen Rubel betrug. Auch der Steuerpflichtige reicht erneut eine Mitteilung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer oder eine Ablehnung ein.

So reichen Sie die Mitteilung vom September 2020 ein

Die Form des Dokuments ist in der Verordnung des Finanzministeriums vom 26. Dezember 2018 Nr. 286n enthalten. Zusätzlich zu ihm müssen Sie Auszüge einreichen aus:

  • Bilanz – sie spiegelt den Umsatz wider. Das Dokument wird nur von juristischen Personen eingereicht.
  • Verkaufsbücher;
  • KUDiR und Geschäftsvorfälle. Das Dokument wird von einem einzelnen Unternehmer eingereicht;
  • KUDiR von juristischen Personen und Einzelunternehmern, die vom vereinfachten System zu OSNO gewechselt sind.

Die Benachrichtigung mit den restlichen Dokumenten wird den Steuerbehörden beim Besuch der Zweigstelle oder per Post übermittelt.

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