Überprüfung der Änderungen der Abgabenordnung hinsichtlich der Anwendung des vereinfachten Steuersystems, die die Geschäftstätigkeit behindern

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Neue Grenzen für Mitarbeiterzahl und Einkommen

Die Änderungen der Abgabenordnung erhöhen die maximal zulässigen Einkommenswerte und die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten, bei denen es möglich ist, im STS zu bleiben.

Umsatz für das Quartal, Halbjahr, 9 Monate, Jahr

  • bis Ende 2020 – 150 Millionen Rubel.
  • ab Januar 2021 – 200 Millionen Rubel.

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter für ein Viertel, ein halbes Jahr, 9 Monate, ein Jahr

  • bis Ende 2020 – 100 Personen
  • ab Januar 2021 – 130 Personen

Neue Werte

Nach 2021 werden die Sätze progressiv.

Für den Zeitraum, in dem der Umsatz 150 Millionen Rubel nicht überstieg und die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten 100 Personen nicht überstieg, bleiben die Sätze auf dem gleichen Niveau: 6% bzw. 15%.

Ab dem Quartal, in dem der Umsatz (ab Jahresbeginn periodengerecht berechnet) mehr als 150 Millionen Rubel betrug. und (oder) die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug mehr als 100 Personen. Sie müssen höhere Sätze anwenden:

für den Gegenstand der Besteuerung „Einkommen“ – 8% (neue Klausel 1.1 von Artikel 346.20 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

für den Gegenstand der Besteuerung „Einnahmen minus Ausgaben“ – 20% (neue Klausel 2.1 von Artikel 346.20 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

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