Die Regierung der Russischen Föderation hat Änderungen der Abgabenordnung vorbereitet

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Das Ministerkabinett schlägt eine Reihe von Änderungen der Abgabenordnung vor, darunter:

Steuererklärungen mit Rechenfehlern gelten als nicht eingereicht.

Ein Bevollmächtigter des Steuerpflichtigen muss über eine notariell beglaubigte Vollmacht oder eine Vollmacht in Form eines elektronischen Dokuments verfügen, das mit einer verstärkten qualifizierten elektronischen Unterschrift des Auftraggebers unterzeichnet ist.

Im Moment reicht es aus, wenn ein Vertreter des Steuerzahlers eine Vollmacht hat, die durch die Unterschrift des Generaldirektors und das Siegel der Organisation bestätigt wird. Die vorgeschlagenen Neuerungen können ernsthafte Schwierigkeiten für Unternehmen verursachen, da die Zertifizierung einer Vollmacht durch einen Notar nicht immer ein bequemes Verfahren ist, das die persönliche Anwesenheit des Leiters der Treuhandorganisation erfordert.

Einerseits können sich solche Änderungen im Bereich der Steuergesetzgebung negativ auf die Geschäftstätigkeit in Russland auswirken. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass sie eine Reihe von Verfahren erheblich komplizieren, die von Organisationen, die kommerzielle Aktivitäten durchführen, befolgt werden müssen.

Diese Änderungen sind jedoch nicht ohne Vorteile. Strengere Anforderungen an den Vertreter eines Steuerpflichtigen reduzieren somit Betrugsfälle erheblich. Angreifer können keine Transaktionen im Namen der Organisation mit gefälschten Dokumenten abschließen.

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