Die Steuervorschriften für kontrollierte ausländische Unternehmen werden sich ändern

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Der Staatsduma-Ausschuss für Haushalt und Steuern empfahl dem Unterhaus des Parlaments, in erster Lesung einen Gesetzentwurf zu verabschieden, in dem eine Reihe von Bestimmungen des Steuergesetzbuchs über das Verfahren zur Zahlung von Steuern auf die Gewinne kontrollierter ausländischer Unternehmen (FCKW) in Russland präzisiert werden.

In dem Dokumententwurf wird vorgeschlagen, Einkünfte in Form von Dividenden und den entsprechenden Betrag der Quellensteuer von der Berechnung des effektiven Steuersatzes für FCKW-Gewinne auszuschließen, wenn der tatsächliche Empfänger von Dividenden die kontrollierende Person ist – eine in Russland ansässige Steuerpflichtige, da in In diesem Fall hat der CFC nicht das Recht, über solche Dividenden bei Ausübung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu verfügen, und trägt die Steuerbelastung im Zusammenhang mit ihrem Erhalt nicht. Es wird auch vorgeschlagen, die Konzepte einer ausländischen Holdinggesellschaft (Unterholding) zu klären und die Kriterien für die Befreiung von FCKW-Gewinnen von der Besteuerung zu straffen, wenn die ausländische Holdinggesellschaft (Unterholding) als aktive Holdinggesellschaft (Unterholding) anerkannt wird -holding) Unternehmen.

Das Dokument sieht einen Übergang von einem speziellen zu einem allgemeinen Verfahren zur Anpassung des CFC-Gewinns in Bezug auf Transaktionen mit Finanzderivaten vor. Es wird vorgeschlagen, die Finanzergebnisse aus Transaktionen mit Finanzderivaten auf der Grundlage des Abschlusses allgemein zu berücksichtigen des FCKW. Es wird auch vorgeschlagen, das Verfahren zur Ermittlung der Kosten eines FCKW beim Verkauf (sonstige Veräußerung) von Anteilen am genehmigten (gemeinsamen) Kapital (Fonds) von Organisationen, Anteilen an Investmentfonds von Genossenschaften und Investmentfonds, Wertpapieren, zu vereinheitlichen. vorausgesetzt, die entsprechenden Kosten werden gemäß dem im jeweiligen Jahresabschluss des CFC festgelegten Verfahren (Abschreibung nach der Methode) ermittelt.

Um die Investitionstätigkeit anzukurbeln, sieht der Gesetzentwurf vor, die Möglichkeit vorzusehen, die Erträge aus dem Verkauf von Eigentumsrechten (Aktien, Anteile) um den Betrag des Beitrags zum Eigentum von Tochterunternehmen zu reduzieren. Es wird auch vorgeschlagen, dem Steuerpflichtigen nicht das Recht zu entziehen, ein Anlagevermögen im Hinblick auf die Kosten seiner Entstehung (Erwerb) abzuschreiben, die bei der Festlegung des Investitionssteuerabzugs nicht berücksichtigt wurden, und dem Steuerpflichtigen auch das Recht einzuräumen den nicht verwendeten Steuerabzug in dem Teil, der dem Bundeshaushalt gutgeschrieben wurde, für die folgenden Zeiträume zu übertragen – ähnlich dem Verfahren für den Teil, der dem Haushalt der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation gutgeschrieben wurde.

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