Das Verfahren für die Anwendung von Steueranreizen durch IT-Unternehmen wurde präzisiert

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Die Bundessteuerbehörde hat Erklärungen bezüglich der Anwendung von Steuervorteilen von Unternehmen veröffentlicht, die Tätigkeiten im Bereich der Informationstechnologie ausüben.

Nach russischem Recht haben IT-Unternehmen das Recht, einen ermäßigten Einkommensteuersatz anzuwenden, wenn die Einnahmen des Unternehmens aus Tätigkeiten im Bereich der Informationstechnologie mindestens 90% aller Einnahmen ausmachen.

In diesem Fall gibt das Finanzamt Folgendes an:

• Die Erbringung von Dienstleistungen sollte in Bezug auf die Software erfolgen, deren Entwicklung oder Anpassung von der Kundenorganisation durchgeführt wurde.

• Die Kundenorganisation muss nicht unbedingt der Inhaber des Urheberrechts der angegebenen Software sein.

• Unter Anpassung versteht man die Einführung von Änderungen, die auf das Funktionieren eines bestimmten Programms auf einer bestimmten Hardware abzielen.

• Das Einkommen kann Einkommen aus der Ausführung von Arbeiten durch einen Subunternehmer enthalten.

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