Der Eidgenössische Steuerdienst hat ein neues Portal zur vereinfachten Kommunikation mit Unternehmen geschaffen

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Das neue Portal ermöglicht die Interaktion mit den Finanzbehörden über eine maschinenlesbare Vollmacht (Papiervollmacht in elektronischer Form, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Unternehmensleiters versehen sein muss), darüber hinaus ist es möglich möglich, eine elektronische Vollmacht für Unternehmen zu erstellen, um miteinander zu interagieren.

Laut dem Ende 2019 verabschiedeten Gesetz implizieren die neuen Regeln für die Nutzung von EDS die gemeinsame Nutzung qualifizierter Zertifikate von Vertretern juristischer Personen und Einzelunternehmer und eine maschinenlesbare Vollmacht hätte am 1. Januar in Kraft treten sollen. 2022, aber im Oktober 2021 wurde beschlossen, das 2022-te Jahr der Übergangszeit zu machen, da eine Vielzahl von Unternehmern und Unternehmen nicht bereit für Innovationen waren und neue Anforderungen ein Hindernis für die weitere Arbeit des Unternehmens werden könnten.

Die Einrichtung eines speziellen Self-Service-Portals ist zu einer der Phasen des Übergangs zur gemeinsamen Nutzung elektronischer Vollmachten bei Verwendung einer elektronischen Signatur geworden. Derzeit können Wirtschaftsbeteiligte qualifizierte Zertifikate ohne Verwendung eines elektronischen Dokuments verwenden, die Verwendung einer Vollmacht ist freiwillig. Die Übergangsfrist dauert bis zum 31.08.2023, bis zu diesem Zeitpunkt haben alle Beteiligten am elektronischen Dokumentenmanagement die Möglichkeit, sich auf die Umstellung auf die gemeinsame Nutzung eines qualifizierten elektronischen Signaturzertifikats von Vertretern – Einzelpersonen und einer elektronischen Vollmacht vorzubereiten.

Anforderungen an eine maschinenlesbare Vollmacht

Eine Vollmacht muss nach den aktuellen Anforderungen elektronisch im XML-Format erstellt werden, ähnlich wie andere Dokumente, die bei Behörden eingereicht werden. Die Vollmacht muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Nummer;
  • Informationen über den Auftraggeber für eine Einzelperson oder einen Einzelunternehmer;
  • Informationen über den Auftraggeber einer russischen und ausländischen juristischen Person;
  • Angaben zum Vertreter;
  • Datum der Beauftragung und Gültigkeitsdauer;
  • Liste der Befugnisse mit Identifikatoren nach Klassifikator;
  • Identifizierung von Informationen über das Informationssystem zur Überprüfung von Daten zur vorzeitigen Beendigung;
  • Erweiterte qualifizierte elektronische Signatur die Möglichkeit der Beauftragung
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