Änderungen bei der Zahlung der Einkommensteuer

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Im Jahr 2023 gab es Änderungen bei der Gehaltszahlung, der Gehaltsberechnung, der Vorauszahlung und der Lohnsteuer. Betrachten wir dies genauer.

Die wichtigste Änderung besteht darin, dass bei der Berechnung der Einkommensteuer einer natürlichen Person der letzte Tag des Monats nicht als Tag des Einkommenseingangs berücksichtigt wird.

  1. Der Tag, an dem ein Arbeitnehmer sein Gehalt erhält, wird durch den Zeitpunkt bestimmt, an dem ihm das Geld ausgezahlt oder auf sein Konto überwiesen wurde.
  2. Als Lohnzahlung gilt das Einkommen des Monats, in dem der Arbeitnehmer den Lohn bezogen hat.
  3. Die Lohnsteuer wird bei jeder Zahlung erhoben – nach Eingang einer Vorauszahlung und Berechnung für die zweite Monatshälfte.

Ab 2023 werden Steuern und Versicherungsprämien über ein einziges Steuerkonto gezahlt.

Ein neuer EFS-1-Bericht ist erschienen, bei Bedarf werden weitere Berichte eingereicht (Einstellung und Entlassung).

Jeden Monat müssen Sie für jeden Mitarbeiter Daten mit Angabe der Höhe des Einkommens übermitteln.

Die Frist für die Gehaltsmeldung ist der 25., die Frist für die Zahlung von Steuern und Beiträgen der 28.

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