Die Steuerbehörden sagten, unter welchen Bedingungen die „Kamera“ für die Mehrwertsteuer auf einen Monat reduziert wird

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Die Frist für eine Überprüfung der Erklärung am Schreibtisch, in der Mehrwertsteuerabzüge angegeben werden, kann von zwei auf einen Monat verkürzt werden. Hierzu müssen jedoch die Bedingungen erfüllt sein, die der im Schreiben vom 06.10.20 Nr. ED-20-15 / 129 @ aufgeführte Bundessteuerdienst erfüllen muss.

Mehrwertsteuererklärungen „standardmäßig“ müssen innerhalb von zwei Monaten überprüft werden (Artikel 88 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Das FTS war jedoch der Ansicht, dass die in Artikel 176 der Abgabenordnung der Russischen Föderation vorgesehenen „Kameral“ -Erklärungen, in denen das Recht auf Mehrwertsteuerrückerstattung erklärt ist, nach einem Monat ab dem Datum der Einreichung der Meldung abgeschlossen werden können ( Die Beamten erinnerten daran, dass der Tag der Einreichung der Erklärung den 25. Monat nach Ablauf der Steuerperiode oder den Tag der Einreichung der „überarbeiteten“ Erklärung bedeutet.

Spätestens 10 Kalendertage nach dem Datum der Einreichung der Berichte wird eine Bewertung durchgeführt, um die folgenden Bedingungen zu erfüllen:

  • Ein Antrag auf Anwendung des Feststellungsverfahrens für Mehrwertsteuerrückerstattungen wurde nicht gestellt.
  • Der Steuerzahler bezieht sich gemäß den Daten der PP „Mehrwertsteuerkontrolle“ auf ein niedriges, mittleres oder unbestimmtes (für einzelne Unternehmer) Risiko.
  • Die Erstattung der Mehrwertsteuer wurde in der vorangegangenen Steuerperiode angegeben, und gemäß der Entscheidung über die Erstattung (ganz oder teilweise) betrug die Bestätigung des zu erstattenden Mehrwertsteuerbetrags mehr als 70% des für die Rückerstattung angegebenen Steuerbetrags.
  • Mehr als 80% der Mehrwertsteuerabzüge vom Gesamtbetrag der in der geprüften Erklärung angegebenen Abzüge entfallen auf Gegenparteien mit niedrigem, mittlerem oder unbestimmtem Risiko (IP), und mindestens 50% des Betrags der Mehrwertsteuerabzüge werden berücksichtigt von Gegenparteien, die in der Erklärung für die vorherige Steuerperiode angegeben sind;
  • Der Betrag der Steuern, die für die drei Jahre vor dem Steuerzeitraum gezahlt wurden, für den die Mehrwertsteuererklärung eingereicht wurde, übersteigt den Steuerbetrag, der für die Erstattung aus dem Haushaltsplan für eine solche Erklärung angegeben wurde.

Darüber hinaus bewerten die Aufsichtsbehörden die folgenden Faktoren:

  • ob es Fehler in der Erklärung und (oder) Widersprüche zwischen den in den eingereichten Unterlagen enthaltenen Informationen oder Inkonsistenzen zwischen den vom Steuerpflichtigen bereitgestellten Informationen und den von der Steuerbehörde gespeicherten Daten gibt;
  • Gibt es Widersprüche (Diskrepanzen) zwischen den Informationen zu den in der überprüften Erklärung, enthaltenen Transaktionen und den Informationen zu den angegebenen Transaktionen, in der von einem anderen Steuerpflichtigen eingereichten Erklärung;
  • Ob es Anzeichen für Verstöße gegen die Steuergesetzgebung gibt, die zu einer Unterschätzung des an den Haushalt zu zahlenden Steuerbetrags oder zu einer Überbewertung des zur Erstattung angemeldeten Steuerbetrags führen.

Wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind und keine Fehler (Widersprüche, Unstimmigkeiten, Verstöße) festgestellt werden, wird das Desk-Audit zügig durchgeführt – in einem, nicht in zwei Monaten.

Die FTS-Büros und Interdistrict Inspectorates für die größten Steuerzahler wurden angewiesen, die neuen Regeln für Mehrwertsteuererklärungen anzuwenden, die nach dem 1. Oktober 2020 für Steuerperioden ab dem dritten Quartal 2020 eingereicht wurden.

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