Das Gesetz zur Einreichung von Informationen über Begünstigte bei Steuerbehörden wird verabschiedet

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Die Staatsduma verabschiedete ein Gesetz, nach dem ausländische Unternehmen verpflichtet sind, Informationen über ihre Gründer bei den Steuerbehörden einzureichen.

Gemäß dem Gesetz müssen ausländische Unternehmen und ausländische Strukturen ohne Bildung einer juristischen Person die folgenden Informationen beim Finanzamt einreichen:

* über die Teilnehmer solcher ausländischen Organisationen;

* über Gründer, Begünstigte, Manager (für eine ausländische Struktur).

Die Daten müssen beim Finanzamt am Ort der Registrierung eingereicht werden.

Für den Fall, dass eine ausländische Organisation in verschiedenen Inspektionen registriert ist, werden die Informationen über die Gründer an die Steuerbehörde gesendet, die die Organisation gewählt hat.

Informationen über die Teilnehmer (Gründer, Begünstigte, Manager) müssen zum 31.Dezember des Jahres vor dem Jahr der Einreichung von Informationen gebildet werden. Anmeldeschluss ist spätestens am 28. März jedes Jahres.

Die ersten Informationen über die Gründer ausländische Organisationen sind verpflichtet, spätestens am 28. März 2022 zum 31. Dezember 2021 einzureichen, da das Gesetz mit 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

Für die unrechtmäßige oder verspätete Darstellung von Informationen über die Gründer einer ausländischen Gesellschaft wird eine Geldstrafe in Höhe von 50 000 Rubel verhängt.

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