Persönliche Einkommensteuer für ausländische Fernarbeiter
Das Finanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Einbehaltung der persönlichen Einkommenssteuer von einem entfernten ausländischen Mitarbeiter entwickelt. Jetzt zahlen Arbeitnehmer, die außerhalb leben und in einer in Russland registrierten Organisation remote arbeiten, die persönliche Einkommenssteuer. Die Verantwortung für die Quellensteuer liegt beim Arbeitgeber.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Regel nicht für Personen gilt, die in einer Niederlassung eines russischen Unternehmens im Ausland arbeiten.
Auf diese Weise:
• Arbeitnehmer, die in Russland arbeiten und Zahlungen erhalten, während sie länger als 183 Tage außerhalb des Landes leben, müssen einen Steuersatz von 30 % zahlen.
• Arbeitnehmer, die ihren ständigen Wohnsitz in Russland haben und dort arbeiten, zahlen Einkommenssteuern in Höhe von 13 % oder 15 %.
Diese Regel sollte die Möglichkeit der „Steueroptimierung“ der Einkommensteuer von Zahlungen an Telearbeiter ausschließen. Bisher war dies möglich, wenn Mitarbeiter in keinem Staat steuerlich ansässig waren oder einen Wohnsitz in einem Niedrigsteuerland erworben hatten.