Es wird kein Bankgeheimnis mehr für die Steuerbehörden geben
In den nächsten drei Jahren erhalten die russischen Steuerbehörden möglicherweise mehr Möglichkeiten, Informationen über Kunden von Banken zu studieren. Die Ausweitung der Rechte des Bundessteuerdienstes ist in den „Hauptrichtungen der Haushalts- und Steuerpolitik“ vorgesehen, die die Regierung der Staatsduma vorgelegt hat.
Welche Art von Informationen über Kunden und nach welchem System die Steuerbehörden diese Informationen erhalten können, heißt es in dem Dokument nicht. Es sieht lediglich vor, „die Möglichkeiten der Steuerbehörden zu erweitern, Informationen von Kreditinstituten zu erhalten, die für die Durchführung der Steuerkontrolle erforderlich sind, und diese Informationen auf Ersuchen der zuständigen Behörde eines ausländischen Staates zu senden“.
Die Regierung schlägt außerdem vor, die Möglichkeit des Datenaustauschs zwischen der Bank von Russland und dem Bundessteuerdienst zu regeln: Dann hat die Regulierungsbehörde Zugang zu Informationen, die Steuergeheimnisse darstellen, und dem Steuerdienst – zu Bankgeheimnissen. Wie aus dem Dokument hervorgeht, kann dieser Austausch für die Zentralbank erforderlich sein, „um die ihr zugewiesenen Funktionen auszuführen“.
Das FTS ist seit Anfang der 2000er Jahre bestrebt, uneingeschränkten Zugang zu Bankgeheimnissen zu erhalten, sagen Experten. Zu dieser Zeit arbeitete Mikhail Mishustin, der derzeitige Regierungschef, bereits bei den Steuerbehörden und kennt dieses Thema sehr gut. In all den Jahren war die Zentralbank auf dem Weg des Bundessteuerdienstes zum Bankgeheimnis, der der Ansicht ist, dass die Öffnung des uneingeschränkten Zugangs zur Bewegung von Bürgergeldern das Vertrauen in das Bankensystem verringern kann.